Der Verein "Behinderten Wohngruppe Bad Meltingen"

Trägerschaft

Der am 4. Dezember 2010 gegründete, gemeinnützige „Verein Behinderten Wohngruppe Sunnäschiin“ in CH-4222 Zwingen/BL, ab Dezember 2014 umbenannt in "Verein Behinderten Wohngruppe Bad Meltingen".

 

Zweck

Der Verein hat den Zweck, Menschen mit psychischer Beeinträchtigung, die Anspruch auf eine IV-Rente haben, zu fördern, zu betreuen und ihnen angemessene und sinnvolle Beschäftigungs- und Wohnplätze zu bieten.

 

Der Verein

Der Vereinsvorstand ist oberstes Organ der Behinderten Wohngruppe. Er hat die strategische Verantwortung. Seine Aufgaben sind in den Vereins-Statuten und im Organisations-Reglement festgehalten.

 

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens 5 Mitgliedern. Die Präsidentin/der Präsident hat den Vorsitz des Vereins. Jedes Mitglied des Vorstandes übernimmt ein Ressort. Die Ressortverantwortlichen vertreten im Verein die Belange ihres Ressorts und die entsprechenden Anträge in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung.

 

Statuten Verein Behinderten Wohngruppe Bad Meltingen

Statuten
Statuten des Vereins Behinderten Wohngruppe Bad Meltingen
150210 Statuten BWG Bad Meltingen .pdf
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